Allgemeine Geschäftsbedingungen

SKC TABEA Halle 2000 e.V.

AGB Ticketverkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Veranstaltungstickets

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ticketportal des SKC TABEA Halle 2000 e.V. (im Folgenden SKC TABEA genannt) – (Stand 01. Oktober 2021).

I. Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen des SKC TABEA im Zusammenhang mit der Lieferung von Veranstaltungstickets.

II. Vertragspartner

1. Der SKC TABEA ist Veranstalter oder Ausrichter der angebotenen Veranstaltungen. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch zwischen dem Kunden des SKC TABEA zustande.

2. Neben diesen AGB des SKC TABEA gelten Bedingungen und Veranstaltungsordnungen des SKC TABEA für Veranstaltungen; diese werden dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich zur Kenntnis gebracht.

III. Vertragsabschluss

1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von dem Kunden aus, sobald dieser eine Bestellung eines Veranstaltungstickets im Webshop des SKC TABEA auslöst, indem er das Feld „Kostenpflichtig bestellen“ anklickt. Erst mit Zuteilung und Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail durch den SKC TABEA an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter) zustande.

2. Soweit der SKC TABEA Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, sind die Regelungen über Fernabsatzverträge gemäß § 312b Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den SKC TABEA bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

IV. Besondere Bedingungen bei Erwerb von Veranstaltungstickets

1. Eine Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung besteht auf Grundlage des Veranstaltungsvertrages, den der Kunde mit dem SKC TABEA geschlossen hat.

2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag (und damit auch das Teilnahmerecht an der Veranstaltung) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Veranstaltungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des SKC TABEA voraus, die hiermit durch den SKC TABEA erteilt wird, es sei denn, es liegt einer der nachstehenden Fälle vor:

a) bei der Veräußerung des Teilnahmerechts (z.B. durch Weitergabe der Tickets), wenn der Wiederverkaufspreis das für das Teilnahmerecht des SKC TABEA geschuldete Entgelt um mehr als 15 % übersteigt; dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe;

b) bei gewerblicher Veräußerung des Teilnahmerechts ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den SKC TABEA;

c) bei Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB und die AGB des Veranstalters.

3. Der SKC TABEA ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Bestätigungs-E-Mail zugeteilt worden ist, im Namen des Veranstalters zu stornieren (d.h. ein einseitiges Rücktrittsrecht des Veranstalters auszuüben), wenn der Kunde gegen die in vorstehendem Absatz zwei (b) enthalten sind verstößt. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

4. Im Falle eines Verstoßes gegen den vorstehenden Absatz zwei (b) ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, die vom SKC TABEA nach billigem Ermessen festgesetzt wird und deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Landgericht auf ihre Billigkeit zu überprüfen ist, verpflichtet. Die Vertragsstrafe darf mit dem Rückerstattungsanspruch des Kunden aufgrund des Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag verrechnet werden. Etwaige anderweitige Vertragsstrafen sind bei der Festsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen.

5. Das Fotografieren zu gewerblichen Zwecken ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des SKC TABEA untersagt.

V. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten

1. Alle Preise für Tickets beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die aus dem Kaufvertrag entstehenden Beträge können ausschließlich per Lastschriftverfahren gezahlt werden. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

2. Der Kunde erteilt dem SKC TABEA ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der SEPA- Lastschrift erfolgt 7 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 7 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der SEPA-Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den SKC TABEA verursacht wurde.

3. Bei der Internet-Bestellung werden Versandkosten in Höhe von 2,50€ erhoben. Diese Gebühren werden dem Kunden beim Bestellvorgang und im Warenkorb sowie vor der zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt.

4. Jedes Ticket bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des SKC TABEA.

VI. Lieferzeit

1. Die Tickets werden dem Kunden bei Bestellung im Zeitraum von Januar bis März eines jeweiligen Kalenderjahres in der Regel ab dem 01.04. des Kalenderjahres innerhalb von fünf bis sieben Werktagen nach Bestelleingang und Bestellbestätigung, bei Bestellung nach dem 01.04. eines Kalenderjahres innerhalb von fünf bis sieben Werktagen nach Bestelleingang und Bestellbestätigung geliefert.

2. Soweit Veranstaltungen in dem Zeitraum von Januar bis März eines jeweiligen Kalenderjahres stattfinden, so werden die Eintrittskarten dem Kunden in der Regel innerhalb von fünf bis sieben Werktagen ab Bestätigung der Bestellung geliefert.

VII. Sicherheit

Zur Erhöhung der Sicherheit dürfen Veranstaltungsbesucher keine Taschen oder Rucksäcke mehr zu den Events durch und mit dem SKC TABEA mitnehmen. Das Verbot betrifft (Hand-)Taschen und Rucksäcke sowie Turn-/Stoffbeutel und Plastiktüten, deren größte Seite größer als das Format „DIN A4“ (21,0 x 29,7 cm) ist.
Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Zu beachten ist zudem die jeweils gültige Hausordnung der Veranstaltungsstätte.

VIII. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

1. Der SKC TABEA haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

2. Ferner haftet der SKC TABEA für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen (Kardinalpflichten). In diesem Fall haftet der SKC TABEA jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der SKC TABEA haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

3. Soweit die Haftung des SKC TABEA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

4. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter oder dem SKC TABEA zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

IX. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Halle (Saale), sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

3. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Halle (Saale).


AGB Ticketvermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung des Verkaufs von Veranstaltungstickets

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ticketportal des SKC TABEA Halle 2000 e.V. (im Folgenden SKC TABEA genannt) ‐ (Stand 01. Oktober 2021).

I. Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen des SKC TABEA im Zusammenhang mit der Vermittlung der Lieferung von Veranstaltungstickets.

II. Vertragspartner

1. Der SKC TABEA ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. Der jeweilige Veranstalter wird beim Bestellvorgang dem Kartenerwerber (Kunden) vor dem Abschluss der kostenpflichtigen Bestellung deutlich angezeigt. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Zwischen dem Kunden und dem SKC TABEA kommt ein Vertrag über die Vermittlung von Veranstaltungstickets zustande.

2. Neben diesen AGB des SKC TABEA können Bedingungen und Veranstaltungsordnungen des Veranstalters gelten; soweit dies zutrifft, werden die Bedingungen und Veranstaltungsordnungen dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich zur Kenntnis gebracht. Der SKC TABEA vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters als Vermittlerin oder als Kommissionärin. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde den SKC TABEA mit der Abwicklung des Kartenkaufs einschließlich des Versands. Ein solcher Auftrag zur Abwicklung des Kartenkaufs kann durch den SKC TABEA zu Regelungen, die nicht für den Kunden nachteilig von diesen AGBs abweichen, auf einen anderen Vertragspartner des SKC TABEA übertragen werden.

III. Vertragsabschluss

1. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von dem Kunden aus, sobald dieser eine Bestellung eines Veranstaltungstickets im Webshop des SKC TABEA auslöst, indem er das Feld “ Kostenpflichtig bestellen “ anklickt. Erst mit Zuteilung und Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail durch den SKC TABEA an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter) zustande.

2. Soweit der SKC TABEA im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, sind die Regelungen über Fernabsatzverträge gemäß § 312b Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den SKC TABEA bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

IV. Besondere Bedingungen bei Erwerb von Veranstaltungstickets

1. Eine Berechtigung zur Teilnahme an der Veranstaltung besteht auf Grundlage des Veranstaltungsvertrages, den der Kunde, vermittelt durch den SKC TABEA, mit dem jeweiligen Veranstalter geschlossen hat.

2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsvertrag (und damit auch das Teilnahmerecht an der Veranstaltung) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Veranstaltungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die hiermit durch den SKC TABEA im Namen des Veranstalters erteilt wird, es sei denn, es liegt einer der nachstehenden Fälle vor:

(a) bei der Veräußerung des Teilnahmerechts (z.B. durch Weitergabe der Tickets), wenn der Wiederverkaufspreis das für das Teilnahmerecht dem SKC TABEA geschuldete Entgelt um mehr als 15 % übersteigt; dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe;

(b) bei gewerblicher Veräußerung des Teilnahmerechts ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den SKC TABEA;

(c) bei Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB und die AGB des Veranstalters.

3. Der SKC TABEA ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Bestätigungs-E-Mail zugeteilt worden ist, im Namen des Veranstalters zu stornieren (d.h. ein einseitiges Rücktrittsrecht des Veranstalters auszuüben), wenn der Kunde gegen die in vorstehendem Absatz zwei (2) enthalten sind verstößt. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

4. Im Falle eines Verstoßes gegen den vorstehenden Absatz zwei (b) ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, die vom SKC TABEA nach billigem Ermessen festgesetzt wird und deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Landgericht auf ihre Billigkeit zu überprüfen ist, verpflichtet. Die Vertragsstrafe darf mit dem Rückerstattungsanspruch des Kunden aufgrund des Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag verrechnet werden. Etwaige anderweitige Vertragsstrafen sind bei der Festsetzung der Vertragsstrafe zu berücksichtigen.

V. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten

1. Alle Preise für Tickets beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die aus dem Kaufvertrag entstehenden Beträge können ausschließlich per Lastschriftverfahren gezahlt werden. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

2. Der Kunde erteilt dem SKC TABEA ein SEPA-Basis-Mandat. Der Einzug der SEPA- Lastschrift erfolgt sieben Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf sieben Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der SEPA-Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den SKC TABEA verursacht wurde.

3. Bei der Internet-Bestellung werden Versandkosten in Höhe von 2,50€ erhoben. Diese Gebühren werden dem Kunden beim Bestellvorgang und im Warenkorb sowie vor der zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt.

4. Jedes Ticket bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der jeweiligen Veranstalter.

VI. Lieferzeit

1. Die Tickets werden dem Kunden bei Bestellung im Zeitraum von Januar bis März eines jeweiligen Kalenderjahres in der Regel ab dem 01.04. des Kalenderjahres innerhalb von fünf bis sieben Werktagen nach Bestelleingang und Bestellbestätigung, bei Bestellung nach dem 01.04. eines Kalenderjahres innerhalb von fünf bis sieben Werktagen nach Bestelleingang und Bestellbestätigung geliefert.

2. Soweit Veranstaltungen in dem Zeitraum von Januar bis März eines jeweiligen Kalenderjahres stattfinden, so werden die Eintrittskarten dem Kunden in der Regel innerhalb von fünf bis sieben Werktagen ab Bestätigung der Bestellung geliefert.

VII. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

1. Der SKC TABEA haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

2. Ferner haftet der SKC TABEA für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen (Kardinalpflich-ten). In diesem Fall haftet der SKC TABEA jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypi-schen Schaden. Der SKC TABEA haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

3. Soweit die Haftung des SKC TABEA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

4. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter oder dem SKC TABEA zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

VIII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Halle (Saale), sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

3. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Halle (Saale).